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CoronaUpdate, 15. Februar 2021


Sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Schwestern und Brüder,

lange und zähe Wochen der Einschränkungen und Entbehrungen liegen hinter uns. Die Erfahrungen dieser Zeit zehren zunehmend an den Kräften – sowohl im persönlichen und privaten Bereich als auch in unserem kirchlichen Leben und Handeln. Umso mehr, seit wir uns im Dezember schweren Herzens gemeinsam zu der Empfehlung durchgerungen haben, auf Versammlungen und Veranstaltungen in leibhaftiger Präsenz bis auf Weiteres gänzlich zu verzichten. Nach wie vor halte ich diese Empfehlung für angemessen; die allermeisten Kirchengemeinden und Mitarbeitenden im kirchlichen Bereich haben sie als ebenso schmerzlich wie hilfreich empfunden und ihre Dankbarkeit für eine klare, landeskirchenweit geltende Orientierungsvorgabe signalisiert. Mit ehrlicher Hochachtung danke ich Ihnen allen für die überzeugende und engagierte Weise, in der Sie trotz allem das Leben in unserer Kirche wachgehalten haben – mit hohem Einsatz und unkonventionellen Ideen, mit spürbarer Liebe und Wärme.

Fest steht allerdings: Unsere „klare westfälische Linie“ hat auch ihren Preis. Die Sorge wächst, der Zustand des Verzichts könnte zu lange dauern. Wir brauchen eine Aussicht auf Bewegung. Einen Impuls, der zur Geduld hilft, indem er gleichzeitig die Hoffnung nährt.
Die Unruhe nimmt zu. Und das ist gut so. Ich ahne: Es ist eine heilsame Unruhe, die besonnen auf mögliche neue Entwicklungen aus ist.

Redlicherweise müssen wir feststellen: Noch immer ist kein Ende der Pandemie in Sicht. Allerdings – und das erfüllt mit Zuversicht – zeigen die Maßnahmen der vergangenen Wochen ihre Wirkung. Das Impfgeschehen macht trotz aller Verwirrungen zaghafte Fortschritte. Die Situation in unseren Krankenhäusern hat sich entspannt. Ob diese positive Entwicklung auch angesichts der gefürchteten Mutationen des Corona-Virus anhält, vermag im Augenblick niemand verlässlich zu sagen.
Dennoch – oder gerade deswegen – brauchen wir zeitnahe Perspektiven. Auch für unser kirchliches Leben. In intensiven Beratungen mit den Superintendentinnen und Superintendenten haben wir unser an regionalen Inzidenzwerten orientiertes Perspektivkonzept aktualisiert. Es sieht vor, dass wir regional differenziert entscheiden und handeln, sobald es das Infektionsgeschehen vor Ort und die rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen. Für die Dauer des landesweiten Lockdown haben wir uns gemeinsam darauf verständigt, die landeskirchenweite Empfehlung zum Verzicht auf Präsenzveranstaltungen aufrecht zu erhalten. Das heißt: Wir befinden uns vorerst bis zum 7. März weiterhin in Szenario I des Perspektivkonzepts. Unter besonderen Voraussetzungen können für das Feiern von Gottesdiensten in leibhaftiger Präsenz bereits jetzt regionale Ausnahmeregelungen greifen (siehe die Ausführungen zu Szenario I).

Unsere große Stärke in all den schweren, gemeinsam gefällten und getragenen Entscheidungen ist die Einmütigkeit, in der wir bisher miteinander unterwegs sind. Dafür bin ich dankbar. Lassen Sie uns weiterhin in guter gemeinsamer Abstimmung miteinander bleiben und der Verheißung Jesu Christi trauen.

Mit herzlichen Grüßen und guten Wünschen

Annette Kurschus
Präses der EKvW
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Corona-Schutz-Empfehlungen

in der Evangelischen Kirche von Westfalen
für die Zeit ab 15. Februar 2021

Perspektive kirchlichen Lebens
Die Evangelische Kirche von Westfalen ist sich ihrer besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der „Nächsten“ bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Maßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen nicht zu Infektionsherden werden und mit den bewährten Schutzkonzepten zugleich in einem geregelten Verfahren wieder aufgenommen bzw. weitergeführt werden können.

§ 1 Abs. 3 der CoronaSchVO in der ab dem 14. Februar 2021 gültigen Fassung macht inzidenzwertunabhängig einschränkende Vorgaben für die Durchführung von Gottesdiensten und religiösen Versammlungen:

1. Die Kirchen entscheiden orientiert an den Regelungen der jeweils ak-tuellen CoronaSchVO und unter Berücksichtigung des lokalen Infek-tionsgeschehens, inwieweit Versammlungen in Präsenz durchgeführt werden können,
2. und informieren die vor Ort zuständigen Behörden.
3. Sie sichern die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m und
4. begrenzen die Teilnehmendenzahl. Die mögliche Teilnehmenden-höchstzahl richtet sich jeweils danach, wie viele Menschen in dem betreffenden Raum den geforderten Abstand einhalten können. Die Obergrenze liegt für Gottesdienst in Kirchen (und anderen Räumen) bei 250 Teilnehmenden und bei Gottesdiensten unter freiem Himmel bei 500 Teilnehmenden.
5. Sie führen ein Anmeldeerfordernis für solche Zusammenkünfte ein, bei denen Besucherzahlen zu erwarten sind, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten,
6. verpflichten die Teilnehmenden zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz (OP-Maske, Masken des Standards FFP2 bzw. KN95/N95),
7. erfassen die Kontaktdaten der Teilnehmenden und
8. verzichten auf Gemeindegesang.
9. Weiterhin regelt § 1 Abs. 3 der CoronaSchVO, dass Kirchen und Reli-gionsgemeinschaften, die keine dementsprechenden Regelungen vorlegen, „Zusammenkünfte mit mehr als zehn Teilnehmenden spä-testens zwei Werktage im Voraus bei der zuständigen Behörde anzu-zeigen“ haben und die §§ 2 bis 4a CoronaSchVO zu berücksichtigen sind.

Die nachfolgenden Leitlinien stehen unter dem Vorbehalt, dass sich die Konferenz der Superintendentinnen und Superintendenten gemeinsam mit der Landeskirche über den Eintritt des jeweiligen Szenarios verständigt haben und die jeweils geltenden Corona-Verordnungen und Allgemeinverfügungen die entsprechenden Versammlungen zulassen. Die nachgenannten Inzidenzwerte beziehen sich auf die jeweiligen Landkreise oder kreisfreien Städte (vgl. https://www.giscloud.nrw.de/corona-dashboard.html) und verstehen sich als Orientierungsgrößen für die regionalen und/oder lokalen kirchlichen Entscheidungen. Verbindliche staatliche Inzidenzwert-Vorgaben sind zu beachten.

Um eine verlässliche Nach- und Rückverfolgung von Corona-Neuinfektionen gewährleisten zu können und die Möglichkeiten der Krankenhäuser sowie insbesondere deren Intensivkapazitäten nicht zu überlasten, gilt der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen in 7 Tagen je 100.000 Einwohner aus virologischer und politischer Sicht als entscheidender Richtwert für die Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten und Konfirmandenarbeit nach dem Ende des NRW-landesweiten Lockdown. Alle weiteren kirchlichen Veranstaltungen in physischer Präsenz sind aktuell untersagt. Eine Wiederaufnahme steht unter dem Vorbehalt der Änderung der CoronaSchVO. Es ist zu vermuten, dass diese ab einem Inzidenzwert von 35 als Richtwert wieder stattfinden können.

Die Handlungsorientierung für einen Inzidenzwert von „unter 50“ gilt, wenn sich der Inzidenzwert in den vergangenen 7 Tagen konstant und auch weiterhin erwartbar unter dem Inzidenzwert von 50 bewegt. Entsprechendes gilt im Blick auf darunter liegende Inzidenzwerte. Die Presbyterien entscheiden entsprechend dem jeweiligen Szenario in eigener Verantwortung. Ein abgestimmtes Vorgehen in den Kirchenkreisen ist anzustreben.

Nach § 1 Abs. 3 sind Kirchen und Religionsgemeinschaften verpflichtet, ihre Schutzkonzepte den zuständigen Ordnungsbehörden vorzulegen. Für Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen gilt, dass diese die zuständigen lokalen Ordnungsbehörden einmalig in Absprache mit den Superintendentinnen und Superintendenten darüber informieren, ob und in welchem Umfang sie Gottesdienste in Präsenz durchzuführen gedenken. Auf Anfrage legen sie den lokalen Behörden auch ihre Schutzkonzepte (ergänzt um das Tragen von medizinischen Masken, s. oben Punkt 6) vor.

Die hier aufgeführten Handlungsleitlinien sollen ab 15. Februar 2021 gemäß dem lokalen Infektionsgeschehen angewendet werden. Dabei sind die jeweils geltenden Corona-Schutzverordnungen zu beachten. Diese Leitlinien geben den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen eine Orientierungshilfe, gemäß der jeweiligen Lage vor Ort zu entscheiden und regionale Besonderheiten zu berücksichtigen.

Szenario 1 | Lockdown in ganz NRW

Situation
Verlängerung oder Verschärfung bzw. Wiederaufnahme des Lockdown für das Gebiet Nordrhein-Westfalens gemäß CoronaSchVO (Kontaktreduzierung, Distanzunterricht, ein Haushalt plus eine Person im öffentlichen Raum, Shutdown der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens usw.)

Empfehlung
Die Evangelische Kirche von Westfalen empfiehlt ihren Kirchenkreisen und Kirchengemeinden, auf alle Präsenzveranstaltungen (einschl. Gottesdienst mit Ausnahme der kirchlichen Bestattungen) für die Dauer des Lockdown zu verzichten.
Im Fokus kirchlicher Arbeit stehen digitale Verkündigungsformate, analoge Verkündigungsformate in Nichtpräsenz (Mailing-Aktion, Newsletter, Telefongottesdienste u.a.), offene Kirchen, Kontaktpflege in Nichtpräsenz (insbesondere zu Kindern und Jugendlichen, Kranken und Einsamen), Seelsorge im 1:1-Kontakt, nach Möglichkeit die Seelsorge in Einrichtungen u.a. Im Dienst der Verkündigung und der Seelsorge werden insbesondere die bewährten nicht präsentischen Formate gepflegt und weiter ausgebaut. Der Verzicht auf Präsenzveranstaltungen schließt die Konfirmandenarbeit auch dann ausdrücklich ein, wenn für den Schulbereich andere Regelungen getroffen sind.

Für Gottesdienste gilt während des fortgesetzten NRW-landesweiten Lockdown die folgende regionale Ausnahmeregelung: Sofern Inzidenzwerte in bestimmten Regionen (Landkreise und kreisfreie Städte) in den vergangenen 7 Tagen konstant und auch weiterhin erwartbar unter 50 liegen, können die dortigen Kirchengemeinden nach sorgsamer Prüfung und in Abstimmung mit den Superintendentinnen und Superintendenten mit den bewährten Schutzkonzepten Gottesdienste in Präsenz feiern. Taufen und Trauungen sind je nach örtlichen Gegebenheiten mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung möglich (z.B. Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken, Rückverfolgbarkeit).


Szenario 2 | Lockdown in einzelnen Regionen

Situation
Verlängerung oder Verschärfung bzw. Wiederaufnahme des Lockdown für einzelne Landkreise und kreisfreie Städte innerhalb Nordrhein-Westfalens gemäß CoronaSchVO (Kontaktreduzierung, Distanzunterricht, ein Haushalt plus eine Person im öffentlichen Raum, Shutdown der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens usw.).
 
Empfehlung
Die Evangelische Kirche von Westfalen empfiehlt ihren Kirchenkreisen und Kirchengemeinden in der betreffenden Region (Landkreise und kreisfreie Städte), auf alle Präsenzveranstaltungen (einschl. Gottesdienst mit Ausnahme der kirchlichen Bestattungen) für die Dauer des Lockdown zu verzichten.
Im Fokus kirchlicher Arbeit stehen digitale Verkündigungsformate, analoge Verkündigungsformate in Nichtpräsenz (Mailing-Aktion, Newsletter, Telefongottesdienste u.a.), offene Kirchen, Kontaktpflege in Nichtpräsenz (insbesondere zu Kindern und Jugendlichen, Kranken und Einsamen), Seelsorge im 1:1-Kontakt, nach Möglichkeit die Seelsorge in Einrichtungen u.a. Im Dienst der Verkündigung und der Seelsorge werden insbesondere die bewährten nicht präsentischen Formate gepflegt und weiter ausgebaut. Der Verzicht auf Präsenzveranstaltungen schließt die Konfirmandenarbeit auch dann ausdrücklich ein, wenn für den Schulbereich andere Regelungen getroffen sind.


Szenario 3 | Ohne Lockdown

Situation
Gesellschaftliches Leben „mit Corona“ ohne Lockdown – weder landesweit noch regional – unter Einhaltung der Maßgaben zum Infektionsschutz gemäß CoronaSchVO (Tragen von medizinischen Masken, Einhaltung des Abstandsgebots, Nach- und Rückverfolgung u.a.)

Empfehlung
Kirchliches Leben „mit Corona“ orientiert sich innerhalb der Evangeli-schen Kirche von Westfalen an den Inzidenzwerten in den Kommunen und an den örtlichen Gegebenheiten. Seine praktische Ausgestaltung geschieht unter Beachtung der CoronaSchVO in der jeweils aktuellen Fassung sowie der kommunalen Verordnungen.
Grundsätzlich gilt die Empfehlung zum Verzicht auf sämtliche Präsenzveranstaltungen in den Kirchenkreisen und Kirchengemeinden bei einem Inzidenzwert von über 50. Die bewährten nicht präsentischen Formate der Verkündigung und Seelsorge werden gepflegt. Bei Inzidenzwerten, die in den vergangenen 7 Tagen konstant und auch weiterhin erwartbar unter 50 liegen, finden Gottesdienste und Konfirmandenarbeit mit den bewährten Schutzkonzepten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten in Präsenz statt. Vorbehaltlich einer Änderung der aktuell geltenden CoronaSchVO kann bei Inzidenzwerten, die in den vergangenen 7 Tagen konstant und auch weiterhin erwartbar unter 35 liegen, auch das weitere kirchliche Leben mit den bewährten Schutzkonzepten in Präsenz stattfinden. Die Schutzkonzepte werden gemäß den Bestimmungen der CoronaSchVO in der jeweils aktuellen Fassung sowie der kommunalen Verordnungen fortlaufend aktualisiert.


Handlungsperspektiven für kirchliches Leben in der Corona-Pandemie

  • Gottesdienstliche Praxis
Inzidenzwert über 50
Verzicht auf Gottesdienste in physischer Präsenz mit Ausnahme kirchlicher Bestattungen. Das gottesdienstliche Angebot konzentriert sich auf nicht präsentische Formate.

Inzidenzwert unter 50
Gottesdienste in physischer Präsenz einschließlich Kindergottesdienst, Taufen und Trauungen je nach örtlichen Gegebenheiten mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung (z.B. Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken, Rückverfolgbarkeit). Gemeindegesang sowie Chor- und Ensemblemusik sind grundsätzlich möglich, sofern nicht gesetzlich untersagt.

  • Kirchenmusikalische Praxis
Inzidenzwert über 35
Verzicht auf kirchenmusikalische Praxis in physischer Präsenz. Das kirchenmusikalische Angebot konzentriert sich auf nicht präsentische Formate.

Inzidenzwert unter 35
Kirchenmusikalische Praxis im Proben- und Aufführungsbetrieb mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung (z.B. Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken, Rückverfolgbarkeit).

  • Konfirmandenarbeit
Inzidenzwert über 50
Verzicht auf Konfirmandenarbeit in physischer Präsenz. Die Konfirmandenarbeit konzentriert sich auf nicht präsentische Formate.

Inzidenzwert unter 50
Konfirmandenarbeit mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung (z.B. Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken, Rückverfolgbarkeit).

  • Konferenzbetrieb: Presbyterium, Ausschüsse, Synoden
Inzidenzwert über 35
Verzicht auf Konferenzbetrieb in Präsenz. Stattdessen werden nicht präsenti-sche Formate (Telefon- und Videokonferenz, digitale Synode, praktischer Kon-sens) genutzt.

Inzidenzwert unter 35
Konferenzbetrieb mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung (z.B. Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken, Rückverfolgbarkeit).

  • Erwachsenenbildung und weitere Bildungsangebote
Inzidenzwert über 35
Verzicht auf Bildungsangebote in Präsenz, sofern diese nicht unter CoronaSch-VO fallen. Stattdessen werden nicht präsentische Formate genutzt.

Inzidenzwert unter 35
Angebote der Erwachsenenbildung und weitere Bildungsangebote können in Präsenz mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung (z.B. Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken, Rückverfolgbarkeit).

  • Gruppen und Kreise
Inzidenzwert über 35
Gruppen und Kreise finden vorläufig nicht in Präsenz statt. Nicht präsentische Formate werden im Interesse der Vergemeinschaftung und der Kontaktpflege genutzt (oder entwickelt).

Inzidenzwert unter 35
Gruppen und Kreise finden regulär mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung (z.B. Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken, Rückverfolgbarkeit).

  • Größere Veranstaltungen:
Einführungen, Verabschiedungen, Festivitäten usw.

Inzidenzwert über 35
Größere Veranstaltungen finden vorläufig nicht in Präsenz statt.

Inzidenzwert unter 35
Größere Veranstaltungen können mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung (z.B. Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken, Rückverfolgbarkeit) stattfinden.
Evangelische Kirche von Westfalen
Das Landeskirchenamt
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Verantwortlich: Andrea Rose