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CoronaUpdate, 4. Juni 2021


CoronaUpdate zur Gestaltung kirchlichen Lebens


Das Corona-Infektionsgeschehen entwickelt sich weiterhin günstig. Die steigende Impfquote und die breiten Testmöglichkeiten lassen hoffen, dass diese erfreuliche Entwicklung anhalten wird. Die Erleichterungen im öffentlichen Leben, die sich an den Inzidenzwerten der Landkreise und kreisfreien Städte orientieren, eröffnen auch der Gestaltung unseres kirchlichen Lebens neue Möglichkeiten. Entsprechend sind die Empfehlungen der Evangelischen Kirche von Westfalen grundlegend überarbeitet worden.

Das Perspektivkonzept der Evangelischen Kirche von Westfalen beschreibt einen verantwortlichen Verfahrensweg, die kirchliche Praxis anhand von Inzidenzwertkorridoren – über 100, 100 bis 50, unter 50 – auf das jeweilige Infektionsgeschehen abzustimmen und bietet entsprechende Handlungs-empfehlungen. Im Lichte der aktuelle CoronaSchVO ist das Konzept aktualisiert und um den Korridor „unter 35“ ergänzt worden. Die Handlungsempfehlungen sind innerhalb der nachstehenden Tabelle den jeweiligen Korridoren zugeordnet.


Grundsätzliches
Mit Wirkung vom 5. Juni 2021 tritt die neue Coronaschutzverordnung in Kraft. § 2 Abs. 1 der CoronaSchVO beschreibt den Rahmen für die Durchfüh-rung von Gottesdiensten und religiösen Versammlungen.

1.    Die Kirchen und Religionsgemeinschaften orientieren sich bei den von ihnen aufzustellenden Regelungen für Gottesdienste und andere Ver-sammlungen zur Religionsausübung an den entsprechenden Regelungen der CoronaSchVO.

2.    Insbesondere berücksichtigen sie die Maßgaben, die für die jeweiligen Inzidenzstufen gelten, auch für eigene Veranstaltungen im Innen- oder Außenbereich.

Die Inzidenzstufen definiert § 1 Abs. 4 der CoronaSchVO wie folgt:

1.    die Inzidenzstufe 1, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 vorliegt,

2.    die Inzidenzstufe 2, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 35, aber höchstens 50 vorliegt,

3.    die Inzidenzstufe 3, die bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 50 vorliegt.

Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales veröffentlicht für die Kreise und kreisfreien Städte die dort jeweils geltenden Inzidenzstufen und veränderte Einstufungen sowie deren Wirksamkeitsdatum sowie die für das Land geltende Inzidenzstufe täglich aktuell unter mags.nrw.de.

Tabelle Inzidenzstufen

Evangelische Kirche von Westfalen
Das Landeskirchenamt
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Deutschland

www.evangelisch-in-westfalen.de