An die Kirchengemeinden der Evangelischen Kirche von Westfalen
Beschluss Klimaschutzplan EKvW
Empfehlungen zur Treibhausgas- und Energiekostenreduktion im Winter
Liebe Geschwister in Pfarrämtern und Presbyterien,
in den letzten Jahrzehnten hat sich die EKvW auf vielen Wegen für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung engagiert, die die Rechte künftiger Generationen und unserer Mitgeschöpfe achtet und schützt.
Im Herbst 2021 hat die Landessynode das Ziel gefasst, bis spätestens 2040 als Gesamtkirche klimaneutral zu werden; im vergangenen Jahr wurde dieses Ziel in einem Klimaschutzgesetz für unsere Kirche verbindlich gemacht und mit finanziellen Mitteln für Maßnahmen zum Klimaschutz hinterlegt.
Getragen sind diese Beschlüsse von der Überzeugung, dass Christinnen und Christen Mitverantwortung für die Bewahrung der Schöpfung tragen und von der Hoffnung, dass auch vermeintlich kleine Taten große Wirkung entfalten können.
„Wir müssen Geld in die Hand nehmen und uns von vielen liebgewordenen Gewohnheiten verabschieden. Das wird ein unbequemer, aber notwendiger Weg. Energiegewinnung, Mobilität und Landwirtschaft müssen – konsequent und sozialverträglich – nachhaltig und damit ‚enkeltauglich‘ werden”, so formulierte es unsere Präses Annette Kurschus.
Der von der Kirchenleitung verabschiedete Klimaschutzplan ist der konkrete Wegweiser für die Gremien unserer Kirche auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Klimaschutzplan
Die Kirchenleitung hat am 25. Oktober 2023 den Klimaschutzplan EKvW beschlossen und die Landessynode wird ihn weiter beraten. Der Klimaschutzplan ist als Konkretion des Klimaschutzgesetzes EKvW vorgesehen. Er dient als dynamisches Instrument auf dem Weg zur Erreichung unserer Klimaschutzziele und wird deshalb alle vier Jahre angepasst und weiterentwickelt.
Der Plan wurde in achtzehn Workshops gemeinsam mit Praktiker*innen aus Gemeinden, Kirchenkreisen und Verwaltungen erarbeitet und entwickelt. Er benennt die Maßnahmen, die in den einzelnen Körperschaften (Gemeinden, Kirchenkreisen, Einrichtungen und in der Landeskirche) zur Erreichung der Klimaschutzziele erforderlich sind.
Beheizung und Lüftung kirchlicher Gebäude
Über den Klimaschutzplan hinaus gibt es aber weitere konkrete Empfehlungen, über die wir Sie heute informieren möchten. Es geht um das Lüften und Heizen unserer Gebäude und um das Klima- und Energiemonitoring.
Nachdem im vergangenen Winter die kirchlichen Körperschaften der EKvW große Anstrengungen unternommen haben Treibhausgase und Energiekosten zu reduzieren, möchten wir Ihnen auch in diesem und für die kommenden Winter eine Fortführung dieser Bemühungen ans Herz legen.
Auch wenn die Energiepreise wieder (etwas) niedriger sind, bleibt es sinnvoll, gerade in den Wintermonaten Energiekosten und Treibhausgase zu reduzieren. Hierzu finden Sie die aktualisierte Handreichung „Beheizung und Lüftung kirchlicher Gebäude“ der EKvW. Die Landeskirche hat außerdem im Zusammenschluss mit weiteren Landeskirchen und Bistümern im letzten Winter einen Energiesparratgeber herausgebracht, dessen aktualisierte Fassung demnächst zur Verfügung gestellt wird.
Zur Beheizung von Arbeitsstätten ist darauf hinzuweisen, dass die Verordnungen der Bundesregierung vom vergangenen Winter zu kurz- (EnSikuMaV) und mittelfristigen (EnSimiMaV) Maßnahmen zu Energieeinsparungen in Gebäuden inzwischen ausgelaufen sind.
Bemühungen zur Temperaturabsenkung in Arbeitsstätten werden infolgedessen wieder durch die Arbeitsstättenrichtlinie limitiert. In Verwaltungsgebäuden gilt dementsprechend wieder eine minimale Raumtemperatur von i.d.R. 20°C. Es gilt weiterhin Innenräume mithilfe von Thermometern zu überwachen, um die vorgegebene Richttemperatur einhalten zu können, aber auch nicht zu überschreiten.
Klima- und Energiemonitoring in kirchlichen Gebäuden
Lassen Sie uns nach dem Erfolg der Energiespar-Kampagne in Kirchenbauten im letzten Winter auch in dieser Heizperiode fortfahren, die Raumtemperatur in Kirchenbauten abzusenken. Zwingend er-forderlich dafür ist die Überwachung der relativen Luftfeuchtigkeit. Dazu dienen Datenlogger, also Geräte, die kontinuierlich die Temperatur und Luftfeuchtigkeit im Kirchenraum aufzeichnen. Diese sollten, sofern bisher keine Aufzeichnung stattfindet, zeitnah installiert werden. Die Landeskirche stellt Datenlogger und das dazugehörige Anwendungsprogramm KlimaApp.EKvW für Kirchbauten auch in diesem Winter auf Antrag kostenfrei zur Verfügung. Einführungen in das Klimamonitoring, einen Überblick über Funktionserweiterungen und einen Ausblick auf den landeskirchlichen Piloten zum Energiemonitoring erhalten Sie in unseren Online-Workshops.
Die ersten Schritte auf dem Weg zur Klimagerechtigkeit in unserer Kirche sind gemacht, die Richtung ist skizziert, die entscheidenden Weggabelungen und sinnvolle und machbare Etappenziele sind markiert.
Nun gilt es, am je eigenen Ort, den Weg unter die Füße zu nehmen. Er ist herausfordernd und wird neue Aussichten ökologischer und finanzieller Nachhaltigkeit für unsere Kirche eröffnen.
Die Mitarbeitenden des Klimabüros.EkvW freuen sich auf Ihre Rückmeldungen und beraten Sie gern.
Mit herzlichen Grüßen
Dr. Jan-Dirk Döhling
Landeskirchenrat
Simone Hüttenberend
Klimaschutzmanagerin Klimabüro.EKvW
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